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   BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98   

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https://dejure.org/1998,5301
BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98 (https://dejure.org/1998,5301)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1998 - VII B 98/98 (https://dejure.org/1998,5301)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - VII B 98/98 (https://dejure.org/1998,5301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Fristverlängerung ufgrund Erkrankung - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 und 2 und 4; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Dies genügt indes zumindest dann nicht zur Glaubhaftmachung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366, und vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Selbst wenn aber unterstellt wird, daß solche Mittel der Glaubhaftmachung dem Prozeßbevollmächtigten nicht zur Verfügung standen --z.B. weil er allein lebt und einen Arzt wegen seiner nur kurzen und möglicherweise nicht schwerwiegenden Erkrankung nicht aufgesucht hat und weil eine allemal zur Verfügung stehende eidesstattliche Versicherung der Büromitarbeiterin über die krankheitsbedingte Verhinderung keinen Beweiswert hätte haben können--, könnte dem Kläger Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil in diesem Falle jedenfalls hätte dargelegt werden müssen, daß und aus welchen Gründen solche Beweismittel nicht vorgelegt werden können (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 339).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Selbst wenn aber unterstellt wird, daß solche Mittel der Glaubhaftmachung dem Prozeßbevollmächtigten nicht zur Verfügung standen --z.B. weil er allein lebt und einen Arzt wegen seiner nur kurzen und möglicherweise nicht schwerwiegenden Erkrankung nicht aufgesucht hat und weil eine allemal zur Verfügung stehende eidesstattliche Versicherung der Büromitarbeiterin über die krankheitsbedingte Verhinderung keinen Beweiswert hätte haben können--, könnte dem Kläger Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil in diesem Falle jedenfalls hätte dargelegt werden müssen, daß und aus welchen Gründen solche Beweismittel nicht vorgelegt werden können (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 339).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Dies ist insbesondere auch dann notwendig, wenn die Wiedereinsetzung nach § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO ausnahmsweise ohne einen diesbezüglichen Antrag gewährt werden soll (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328).
  • BFH, 12.02.1997 - X B 297/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Gewährung voraus, daß die für die Feststellung eines solchen Hindernisses erheblichen Tatsachen spätestens zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses substantiiert, vollständig und in ausreichender Form dargetan werden (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592).
  • BFH, 25.11.1996 - III R 8/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Revisionsschrift

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Dies genügt indes zumindest dann nicht zur Glaubhaftmachung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366, und vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).
  • BFH, 18.02.2004 - I R 78/03

    Wiedereinsetzung - verlorengegangener Schriftsatz

    Stehen derartige Beweismittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung, können sie regelmäßig auch nicht durch eine dementsprechende eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten ersetzt werden (BFH-Beschlüsse vom 12. November 1996 III R 13/96, BFH/NV 1997, 420; vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 45).

    Die Klägerin oder ihr Prozessbevollmächtigter haben auch nicht dargelegt, dass und aus welchen Gründen objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 674; in BFH/NV 1999, 67).

  • BFH, 10.10.2003 - VI B 95/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung

    Dies genügt indes im Streitfall nicht (zur Würdigung einer eidesstattlichen Versicherung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen: BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67; vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz. 364; Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 110 Rz. 47, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Lücken im Postausgangsbuch

    c) Die vom Prozessbevollmächtigten abgegebene Versicherung an Eides statt (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO), dass er am 3. April 2008 einen Schriftsatz mit einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und am selben Tag persönlich in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen habe, reicht im Hinblick auf die Umstände des Streitfalls für sich allein nicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Sachverhalts aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 04.09.2001 - X B 50/01

    Beschwerde - Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Wiedereinsetzung in

    Die Anforderungen an eine § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO genügende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe bei krankheitsbedingter Verhinderung des Klägers können als grundsätzlich geklärt angesehen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
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